Liebe Eltern,

Glücklicherweise konnte ich meinen Dienst in der Schule wieder aufnehmen und ich freue mich darüber, für die Belange der Schule wieder zur Verfügung zu stehen.

Montag, Dienstag und Freitag können Sie mich in der Regel von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr in der Schule erreichen, oder per E-Mail unter der unten angeführten Adresse oder unter: c.mueller@schule.essen.de.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre E-Mail nicht immer am gleichen Tag beantwortet wird.

 

Das Sportfest heute war die erste größere Veranstaltung für mich und ich habe die sportlich fröhliche Stimmung aller Beteiligten sehr genossen. Danke an alle Helfer und Helferinnen!

Am Mittwoch, 31.05.23 (Mittwoch nach Pfingstdienstag, Ferientag) findet ein pädagogischer Ganztag des Lehrerinnenkollegiums statt. An diesem Tag haben die Kinder schulfrei. In der 8-14.00 Uhr Betreuung und im Offenen Ganztag findet Notbetreuung statt. Bitte beachten Sie die Informationen der Erzieher und Erzieherinnen.

Am Freitag, 09.06.2023 (Freitag nach Fronleichnam) findet der Kollegiumsausflug des gesamten pädagogischen Personals der Schule statt. An diesem Tag finden weder Unterricht noch Betreuung statt!

Auch für das nächste Schuljahr müssen wir für die Kinder der jetzigen Klassen 1-3 das Büchergeld einsammeln. Die Lehrmittelfreiheit ist nach § 96, Absatz 5 des Schulgesetzes geregelt. Der Durchschnittsbetrag pro Kind liegt im kommenden Schuljahr bei 48€, davon beträgt der Eigenanteil für Eltern 16€. Damit wir Ihre Kinder besser mit Material versorgen können, wurde dieser Betrag per Schulkonferenzbeschluss am 01.06.2022 auf 20,00€ aufgestockt. Ich bitte Sie, das Büchergeld von 20,00€ in den nächsten 2 Wochen passend, in einem mit Namen versehenen Umschlag bei der Klassenlehrerin abzugeben.

Empfänger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) „Hartz4“ sind von der Verpflichtung der Zahlung des Eigenanteils befreit. Bitte füllen Sie das Formular, das Sie im Anhang der E-Mail erhalten aus und geben Sie es noch vor den Sommerferien in der Schule ab. Ihr Kind erhält die Schulbücher, ohne, dass Kosten entstehen. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung) erhalten einen Nachweis über den Leistungserhalt beim Amt für Soziales und Wohnen. Bitte reichen Sie diese Bescheinigung noch in diesem Schuljahr bei uns ein. Sie brauchen ebenfalls kein Büchergeld zu bezahlen. Empfänger von Wohngeld oder Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz (Kinderzuschlag) müssen den Eigenanteil selbst bezahlen.

Herzlichen Dank! Ich wünsche Ihnen allen ein schönes Wochenende,

mit herzlichen Grüßen,

Christel Mueller