Bei einem bestätigtem Covid 19 Fall anunserer Schule wird folgendermaßen vorgegangen

Voraussetzung Einhaltung des Hygienekonzepts (Abstandsregeln, Mundnaseschutz, Waschen der Hände, Desinfizieren der Gegenstände) , dazu Einhaltung der vorgegebenen Regeln des Schulministeriums (Gruppenorganisation)

SchülerIn, ErzieherInnen oder LehrerIn ist erkrankt.

1. Schritt: Schule wird tätig:

Das Gesundheitsamt (GHa) wird informiert und die Schule stellt alle Unterlagen zur Verfügung, die das GHa benötigt, um eine Umfeldanalyse zu erstellen.

2. Schritt: Das Gesundheitsamt wird tätig:

Das Gesundheitsamt informiert auf der Grundlage der schulischen Informationen die betroffenen Personen und gibt ihnen weitere Verhaltensregeln (z.B. Quarantäne, Testung) als Auflage mit.

3.Schritt: Schule und Eltern werden tätig:

Ist ein Kind betroffen oder sind Eltern in Sorge (Vorerkrankung, Attest), wird das der Schule (Sekretariat) oder der KlassenlehrerIn unverzüglich mitgeteilt, damit für diese Zeit (Stand jetzt: ca: 14 Tage) der Unterricht auf Distanz organisiert werden kann.

!! Dazu ist die tägliche Kontrolle der E-Mail Adresse Grundvoraussetzung !!

Ist Ihr Kind getestet worden, warten Sie bitte das negative Testergebnis ab!

Ist Ihr Kind auf Anweisung des Gesundheitsamtes in Quarantäne, halten Sie sich bitte an die Quarantänevorschriften!

Ist eine LehrerIn oder ErzieherIn betroffen, wird die Vertretung mit den an der Schule gängigen Vertretungskonzepten organisiert, solange das im Einklang mit den Vorgaben vom Gesundheitsamt steht (Aufteilen der Klasse ist nicht erlaubt).